
Unklar ist in diesem Fall von möglicher Kindeswohlgefährdung die Frage, wie das Kokain in den Körper des Kindes gekommen ist (das Foto zeigt nicht den tatsächlich betroffenen Jungen). Eine direkte Verabreichung ist wohl auszuschließen, das Kind würde dann gesundheitliche Auffälligkeiten zeigen. Möglich ist die Kontamination über zum Beispiel eine Tischplatte oder auch verunreinigte Geldscheine.
Foto: Kästle/dpa