
Der Jugendstilkomplex in der Nordholzer Ortsmitte steht unter Denkmalschutz.
Foto: Heike Leuschner
„Nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz wird eine bauliche Anlage (im Regelfall ein Gebäude) dann Denkmal, wenn es eine geschichtliche, künstlerische, wissenschaftliche oder städtebauliche Bedeutung hat und der Erhalt des Gebäudes im öffentlichen Interesse liegt“, erklärt Dr. Tobias Wulf, Pressesprecher des NLD. Sind diese Merkmale erfüllt - also eine oder mehrere Kategorien und das öffentliche Erhaltungsinteresse - wird das Bauwerk von Gesetzes wegen Denkmal.